Mofa- Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Erwerb: direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: keine
Die theoretische Mindestausbildung: Mofa
In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
6 Doppelstunden (Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten)
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
6 Doppelstunden (Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten)
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen:
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
90 Minuten Grundausbildung, unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichtes.
Die Praktische Prüfung entfällt.