Definition der Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Vorbesitz:
B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Einschluss:
C1 

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C

 Bei Erweiterung:  6 Doppelstunden Grundstoff

 Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse:

  • 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 37 Fragen
    zulässige Fehlerpunkte 10
    es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:

 B auf CC1 auf CC auf CE
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
SoloZuggesamt
Überland5
35358
Autobahn212123
Dunkelheit313033
Fahrstunden a` 45 Minuten

Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten

Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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