Klasse A

Definition der Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb:
direkt
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss:
AM, A1, A2

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
4 Doppelstunden Zusatzstoff*)4 Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Bei Ersterwerb: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*) 6 Doppelstunden Grundstoff*)
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) 4 Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen:
    zulässige Fehlerpunkte 10,
    es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen:
    zulässige Fehlerpunkte 6.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse A

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden3) Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden3) Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)
Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 60 Minuten

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Login