Klasse T

Definition der Klasse T

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

– ab 16 Jahren bis 40 km/h
– ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)

Erwerb:
direkt
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
keine

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse T

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
6 Doppelstunden Zusatzstoff*)6Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen:
    zulässige Fehlerpunkte 10,
    es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen:
    zulässige Fehlerpunkte 6.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse T

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Die Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten

Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

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