Definition der Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Erwerb:
direkt

Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Einschluss:
AM, L

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse B

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Bei Ersterwerb: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*) 6 Doppelstunden Grundstoff*)
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) 2 Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterwerb :
Fragebogen mit 30 Fragen: zulässige Fehlerpunkte 10,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

bei Erweiterung :
Fragebogen mit 20 Fragen: zulässige Fehlerpunkte 6.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse B

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland: (zu je 45 Minuten)

4 Fahrstunden Autobahn: (zu je 45 Minuten)

3 Fahrstunden bei Dunkelheit: (zu je 45 Minuten)

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten

Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts inkl. 2 Grundfahraufgaben, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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