Definition der Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb: direkt

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: keine

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
2 Doppelstunden Zusatzstoff*)2 Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen:
    zulässige Fehlerpunkte 10,
    es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen,
    zulässige Fehlerpunkte 6.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse AM

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Die Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten

Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften Inkl. Grundfahraufgaben

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