Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
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12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 10,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen,
zulässige Fehlerpunkte 6.
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften Inkl. Grundfahraufgaben