Definition der Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A1
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
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12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterwerb :
Fragebogen mit 30 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 10,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
bei Erweiterung :
Fragebogen mit 20 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 6.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse A1
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb Inkl. Grundfahraufgaben, außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße