Definition der Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt 

Vorbesitz: B

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Einschluss: keine 

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse BE
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse BE
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

3 Fahrstunden Überland (zu je 45 Minuten)
1 Fahrstunde Autobahn (zu je 45 Minuten)
1 Fahrstunde bei Dunkelheit (zu je 45 Minuten)

Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten

Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts inkl. 1 Grundfahraufgabe, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

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