Klasse C1

Definition der Klasse C1

Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung 

Vorbesitz:
B
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
keine

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C1

 Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff*)
6 Doppelstunden Zusatzstoff*)
6 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse B

  • 2 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse D

 *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:

 C1C1E
Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E
SoloZuggesamt
Überland3
3134
Autobahn11112
Dunkelheit11022
Fahrstunden a` 45 Minuten

 Die Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten

 Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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