Definition der Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Vorbesitz:
C1
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C1E
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1E
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
C1 | C1E | ||||
---|---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | |||
Überland | 3 | 3 | 1 | 3 | 4 |
Autobahn | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 |
Dunkelheit | 1 | 1 | 0 | 2 | 2 |
Fahrstunden a` 45 Minuten |
Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße