Definition der Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem  Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Vorbesitz:
C1
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C1E
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1E

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:

 C1C1E
Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E
SoloZuggesamt
Überland3
3134
Autobahn11112
Dunkelheit11022
Fahrstunden a` 45 Minuten

Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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