Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung
Vorbesitz:
C
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung)
Einschluss:
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)Definition der Klasse CE
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse CE
Bei Erweiterung von Klasse C
6 Doppelstunden Grundstoff *)
4 Doppelstunden Zusatzstoff *)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
- 6 Doppelstunden Grundstoff *)
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse C
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse CE
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse B
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
B auf C | C1 auf C | C auf CE | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | ||||
Überland | 5 | 3 | 5 | 3 | 5 | 8 |
Autobahn | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Dunkelheit | 3 | 1 | 3 | 0 | 3 | 3 |
Fahrstunden a` 45 Minuten |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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