Klasse CE

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als  über 750 kg bestehen

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Vorbesitz:
C
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung)
Einschluss:
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)Definition der Klasse CE


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse CE

Bei Erweiterung von Klasse C

6 Doppelstunden Grundstoff *)

4 Doppelstunden Zusatzstoff *)

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

  Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Klasse C, CE und B in einem Ausbildungsgang
  •   6 Doppelstunden Grundstoff *)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse C
  •   4 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse CE
  •   2 Doppelstunden Zusatzstoff *) Klasse B

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Die praktische Mindestausbildung: Klasse CE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:

 B auf CC1 auf CC auf CE
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
SoloZuggesamt
Überland5
35358
Autobahn212123
Dunkelheit313033
Fahrstunden a` 45 Minuten

Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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