Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Einschluss: | keine |
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse L
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: | |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) | |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten |
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 10,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 6
Führerschein Praxis / Klasse L
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Die Praktische Prüfung entfällt
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