Definition der Klasse T
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
– ab 16 Jahren bis 40 km/h
– ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
keine
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse T
Bei Ersterwerb: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*) 6 Doppelstunden Grundstoff*)
6 Doppelstunden Zusatzstoff*) 6Doppelstunden Zusatzstoff*)
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 10,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen:
zulässige Fehlerpunkte 6.
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten
Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Neueste Kommentare